Branchenverzeichnis für Ort, Region oder Gewerbeverein erstellen

Ein örtliches Branchenverzeichnis beantwortet eine einzige Frage: Wer macht das hier bei uns? Wessen Heizung ausgefallen ist, der sucht keinen Heizungsbauer irgendwo in Deutschland. Er sucht einen, der heute noch vorbeikommen kann. Suchmaschinen und Kartendienste liefern dazu Treffer, aber niemand sagt, ob die Liste vollständig ist und ob es den Betrieb noch gibt. Das kann nur jemand, der den Ort kennt und das Verzeichnis pflegt.

Ein Branchenverzeichnis ist so viel wert wie seine Pflege. Zwanzig geprüfte Betriebe aus dem eigenen Ort helfen Besuchern nach unserer Überzeugung mehr als zweihundert ungeprüfte aus der ganzen Region.

Diese Seite erklärt, wie so ein Verzeichnis funktioniert und wie Sie es aufbauen. Sie ergänzt die allgemeine Anleitung Eigenen Webkatalog oder Branchenverzeichnis erstellen um das, was bei einem Verzeichnis für einen Ort anders ist.

Stand: 16.10.2026. Die rechtlichen Hinweise sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Zeitangaben sind unsere Schätzungen.

Kurzweg für einen Gewerbeverein mit seinen Mitgliedern

  1. Im Vorstand festlegen: nur Mitglieder oder alle Betriebe, das Gebiet und die Kategorien (Abschnitte 3 bis 5).
  2. Die Mitgliederliste als Tabelle anlegen, mit den Spalten aus Phase 1.
  3. Die Mitglieder mit dem Musteranschreiben über die üblichen Wege des Vereins um Zustimmung bitten und die Antworten aufbewahren.
  4. Software wählen und einrichten, auf Wunsch durch einen Dienstleister. Impressum, Datenschutzerklärung und die Einwilligung am Formular anpassen (Abschnitt 9).
  5. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Hoster abschließen, und mit dem Dienstleister, falls jemand anderes installiert oder die Tabelle importiert.
  6. Online gehen, wenn jede Hauptkategorie Einträge hat, und das Verzeichnis im Ort bekannt machen (Phase 3).
  7. Einmal im Jahr alle Mitglieder um Bestätigung ihrer Angaben bitten.

Zeitbedarf und Kosten stehen in Abschnitt 8. Für Gemeinden gibt es eine eigene Seite.

  1. Die drei Beteiligten
  2. Warum nicht einfach das Google-Unternehmensprofil?
  3. Das Gebiet festlegen
  4. Wer hineindarf
  5. Kategorien nach Suchanlass
  6. Was ein guter Eintrag zeigt
  7. Aufbau in vier Phasen, mit Musteranschreiben
  8. Wie viel Arbeit und Geld das kostet
  9. Einwilligung, Datenschutz, Impressum
  10. Branchenverzeichnis für Gemeinden
  11. Welche Software passt

1. Die drei Beteiligten

An jedem Branchenverzeichnis hängen drei Seiten: die Besucher, die etwas suchen, die Betriebe, die gefunden werden wollen, und der Betreiber, der alles zusammenhält. Jede der drei gibt etwas hinein und muss etwas herausbekommen. Sonst schläft das Verzeichnis ein.

Die drei Beteiligten eines Branchenverzeichnisses In der Mitte steht das Branchenverzeichnis des Orts. Oben die Besucher: Sie geben Anfragen an die Betriebe und bekommen geprüfte Adressen. Unten links die Betriebe: Sie geben aktuelle Angaben und bekommen Kunden aus dem Ort. Unten rechts der Betreiber, etwa ein Gewerbeverein, ein Ortsportal oder eine Gemeinde: Er gibt Prüfung und Pflege und bekommt einen Nutzen für seine Mitglieder oder den Ort. Branchenverzeichnis für den Ort Besucher GIBT Anfragen an Betriebe BEKOMMT geprüfte Adressen Betriebe GEBEN aktuelle Angaben BEKOMMEN Kunden aus dem Ort Betreiber GIBT Prüfung und Pflege BEKOMMT Nutzen für Mitglieder
Jeder der drei Beteiligten gibt etwas und bekommt etwas. Fällt einer aus, hört der Kreislauf auf.
  • Besucher kommen nur, wenn sie finden, was sie suchen. Ein halb leeres Verzeichnis rufen sie einmal auf und danach nicht wieder.
  • Betriebe machen mit, wenn das Verzeichnis Besucher hat und ihnen wenig Arbeit macht. Ein Formular mit zwanzig Pflichtfeldern füllt kein Handwerker zwischen zwei Baustellen aus.
  • Der Betreiber hält durch, wenn er weiß, wofür. Für einen Gewerbeverein ist das Verzeichnis ein Angebot an die Mitglieder. Für ein Ortsportal ist es ein Grund, wiederzukommen, und für eine Gemeinde ein Stück Wirtschaftsförderung.

Daraus folgt die wichtigste Regel für den Start: erst der Bestand, dann die Werbung. Wie das in der Praxis aussieht, steht unter Aufbau in vier Phasen.

2. Warum nicht einfach das Google-Unternehmensprofil?

Diese Frage kommt in jeder Vorstandssitzung. Die kurze Antwort: Das eine ersetzt das andere nicht. Ein Betrieb sollte sein Unternehmensprofil bei Google pflegen, denn darüber erscheint er in Google Maps und in der Kartenansicht der Suche. Ein örtliches Verzeichnis leistet etwas anderes:

Google-UnternehmensprofilÖrtliches Verzeichnis
Wer pflegt esjeder Betrieb für sich, Nutzer können Änderungen vorschlagender Betreiber, mit Rückfragen bei den Betrieben
Vollständigkeitnur Betriebe mit einem Profil, gemischt mit denen der Nachbarorte. Ein Profil dürfen nur Betriebe anlegen, bei denen persönlicher Kundenkontakt stattfindet, im Laden oder beim Kunden.alle Betriebe im festgelegten Gebiet, auch die ohne Website oder ohne Laden
Reihenfolgebestimmt Google, dazu kommen Anzeigenbestimmen Sie, etwa alphabetisch
Wem es gehörtGoogleVerein, Portal oder Gemeinde

Beides passt zusammen, wenn die Angaben übereinstimmen. Schreiben Sie Name, Anschrift und Telefon im Verzeichnis genauso wie im Unternehmensprofil des Betriebs. Besucher, die beides vergleichen, sehen dann keinen Widerspruch. Für das lokale Ranking berücksichtigt Google nach eigener Aussage auch „die Anzahl der Websites, die auf Ihr Unternehmen verweisen“. Wie viel ein einzelner Eintrag ausmacht, sagt Google nicht. Ein besseres Ranking verspricht Ihnen deshalb niemand seriös, auch wir nicht.

3. Das Gebiet festlegen

Legen Sie fest, wo das Verzeichnis endet, bevor Sie den ersten Betrieb eintragen. Die Grenze entscheidet, wie viele Betriebe hineingehören, wie lange der Aufbau dauert und wie viel Pflege Sie sich aufladen.

Drei Möglichkeiten, das Gebiet eines Branchenverzeichnisses abzugrenzen Drei ineinanderliegende Bereiche: innen die Gemeinde, darum der Landkreis, außen gestrichelt ein fester Umkreis von zum Beispiel 15 Kilometern. Die Gemeinde ist schnell vollständig, bietet aber wenig Auswahl. Der Landkreis hat eine klare amtliche Grenze, braucht aber eine lange Aufbauzeit. Ein fester Umkreis passt zum Alltag der Menschen, dafür muss jede Adresse nachgemessen werden. Gemeinde Landkreis Umkreis 15 km Gemeinde + schnell vollständig − wenig Auswahl Landkreis + klare amtliche Grenze − lange Aufbauzeit Fester Umkreis + passt zum Alltag − jede Adresse nachmessen
Je größer das Gebiet, desto mehr Auswahl für Besucher und desto mehr Arbeit für Sie.
GebietPasst fürVorteilNachteil
GemeindeOrtsportal, Gewerbeverein eines Ortsschnell vollständig, jeder kennt die Grenzein seltenen Branchen kaum Auswahl
LandkreisKreisportal, Wirtschaftsförderungklare amtliche Grenze, viele Betriebelanger Aufbau, Pflege nur mit mehreren Leuten
Fester Umkreis, etwa 15 kmStadt mit Umlandentspricht den Wegen, die Menschen wirklich fahrenjede Adresse muss nachgemessen werden

Vermeiden Sie „und Umgebung“. Damit verschieben Sie die Entscheidung nur, und zwar auf jeden einzelnen Eintrag, der knapp hinter der Ortsgrenze liegt.

4. Wer hineindarf

Die zweite Grundsatzfrage betrifft vor allem Gewerbevereine: Stehen nur die Mitglieder im Verzeichnis oder alle Betriebe im Gebiet?

Nur MitgliederAlle Betriebe im Gebiet
Für Besucherlückenhaft, der zweite Bäcker fehlt vielleichtvollständig
Für den Vereinein Grund, Mitglied zu werdenkein Vorteil, der nur Mitgliedern gehört
Aufbaudie Mitgliederliste genügtBetriebe finden und ansprechen
PflegeAustritte erfährt der Verein sofortSchließungen erfahren Sie oft spät

Dazwischen gibt es einen Mittelweg: Alle Betriebe dürfen hinein, Mitglieder stehen oben in ihrer Kategorie. Das geht nur mit offener Kennzeichnung, denn der bessere Platz ist eine Gegenleistung für den Beitrag. Steht neben dem Eintrag „Mitglied des Gewerbevereins“, erkennen Besucher den Grund. Verkaufen Sie Plätze zusätzlich gegen Geld, ist „Anzeige“ die klarere Kennzeichnung (§ 5a Abs. 4 UWG, § 22 Abs. 1 MStV), und den Link kennzeichnen Sie mit rel="sponsored", so verlangt es Google für bezahlte Links. Das Verzeichnisscript kennt einen Kennzeichnungstext für alle hervorgehobenen Einträge, Sie entscheiden sich also für eine der beiden Formen. Für Gemeinden ist der Mittelweg nichts, siehe Branchenverzeichnis für Gemeinden.

5. Kategorien nach Suchanlass

Besucher denken nicht in Branchen, sondern in Anlässen. In der amtlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, heißt der Heizungsbauer „Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation“. So sucht niemand. Gesucht wird jemand, weil die Heizung ausgefallen ist.

Benennen Sie Kategorien deshalb so, wie der Anlass klingt, und prüfen Sie jede mit einer Frage: Würde jemand mit diesem Problem hier nachsehen?

Vom Anlass der Suche zur Kategorie Fünf Anlässe und die passende Kategorie: Heizung fällt aus führt zu Handwerk, Sanitär und Heizung. Brötchen am Sonntag führt zu Essen und Trinken, Bäcker. Rücken tut weh führt zu Gesundheit, Physiotherapie. Fahrrad zur Inspektion führt zu Einkaufen, Fahrräder. Fußballverein fürs Kind führt zu Vereine und Soziales, Sportvereine. Darunter das Gegenbeispiel: Die amtliche Klassifikation der Wirtschaftszweige nennt den Heizungsbauer Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation. So sucht niemand. ANLASS DER SUCHE KATEGORIE „Heizung fällt aus“ „Brötchen am Sonntag“ „Rücken tut weh“ „Fahrrad zur Inspektion“ „Fußballverein fürs Kind“ Handwerk › Essen und Trinken › Gesundheit › Einkaufen › Vereine und Soziales › Sanitär und Heizung Bäcker Physiotherapie Fahrräder Sportvereine NICHT SO: „Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation“, amtlicher Name in der WZ 2008
Vom Anlass zur Kategorie: Die Hauptkategorie fasst zusammen, die Unterkategorie trifft den Anlass.

Ein Kategoriebaum für einen Ort

Als Ausgangspunkt für einen Ort mit gemischtem Gewerbe:

  • Handwerk: Elektro, Sanitär und Heizung, Maler, Dachdecker, Schreiner
  • Gesundheit: Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Physiotherapie
  • Essen und Trinken: Gaststätten, Cafés, Bäcker, Metzger, Hofläden
  • Einkaufen: Lebensmittel, Bekleidung, Garten, Fahrräder
  • Dienstleistungen: Steuerberatung, Versicherungen, Friseure, Reinigung
  • Vereine und Soziales: Sportvereine, Kultur, Kirchengemeinden, Beratungsstellen

Zwei Ebenen reichen. Streichen Sie, was es im Ort nicht gibt, und stellen Sie eine Unterkategorie erst online, wenn mindestens ein Eintrag darin steht. Bietet ein Betrieb zwei Dinge an, etwa Bäckerei und Café, steht er dort, wo ihn die meisten zuerst suchen würden.

6. Was ein guter Eintrag zeigt

Ein Eintrag muss zwei Fragen in wenigen Sekunden beantworten: Ist das der Richtige? Und wie erreiche ich ihn?

Ein ausgedachter Muster-Eintrag mit Hinweisen zu den Angaben Ausgedachtes Beispiel eines Eintrags: Malerbetrieb Muster, Maler und Lackierer für Fassaden, Innenräume und Tapezierarbeiten, Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt, Telefon 01234 567890, eine Website und die Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr, Samstag nach Vereinbarung. Pflicht sind Name, Leistung und Anschrift. Sinnvoll sind Telefon und Website. Die Öffnungszeiten veralten schnell und gehören nur in den Eintrag, wenn sie jemand pflegt. BEISPIEL Malerbetrieb Muster Maler und Lackierer: Fassaden, Innenräume, Tapezierarbeiten Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Telefon 01234 567890 www.malerbetrieb-muster.example Mo–Fr 7–16 Uhr Sa nach Vereinbarung Pflicht Name, Leistung, Anschrift sinnvoll Telefon, Website veraltet schnell nur, wenn gepflegt
Ein ausgedachter Muster-Eintrag. Name, Leistung und Anschrift gehören in jeden Eintrag, Öffnungszeiten nur, wenn jemand sie pflegt. Im Verzeichnisscript stehen sie in der Beschreibung.
  • Name so, wie er auf dem Firmenschild und im Unternehmensprofil steht. Zusätze wie „günstig“ oder „Nr. 1 im Kreis“ streichen Sie.
  • Leistung in einem Satz und in eigenen Worten. Der Werbetext von der Website des Betriebs sagt selten, was er wirklich macht.
  • Anschrift und Telefon sind in einem örtlichen Verzeichnis wichtiger als die Website. Nicht jeder kleine Betrieb hat eine.
  • Website nur, wenn sie erreichbar ist und wirklich zum Betrieb gehört.
  • Öffnungszeiten veralten schneller als alles andere. Nehmen Sie sie nur auf, wenn die Betriebe Änderungen melden. Sonst verweisen Sie lieber auf Telefon oder Website.

7. Aufbau in vier Phasen

Ein Verzeichnis, das mit zehn Einträgen online geht, wirkt verlassen. Diesen ersten Eindruck holen Sie schwer zurück. Bauen Sie deshalb vor dem Start auf und nicht danach.

Aufbau eines Branchenverzeichnisses in vier Phasen Phase 1 vor dem Start: Grundbestand sammeln aus Mitgliederliste, eigener Ortskenntnis und einem Rundgang durch die Geschäftsstraßen, zuerst in einer Tabelle. Phase 2 vor dem Start: Betriebe ansprechen, Angaben bestätigen lassen und eine eigene Beschreibung erbitten. Phase 3: online gehen, wenn jede Hauptkategorie Einträge hat, und das Verzeichnis im Ort bekannt machen. Phase 4 jedes Jahr: alle Einträge bestätigen lassen, zweimal im Jahr tote Links prüfen und neue Betriebe aufnehmen. Ein Pfeil führt von Phase 4 zurück zu Phase 2, weil neue Betriebe wieder angesprochen werden. 1 2 3 4 VOR DEM START VOR DEM START START JEDES JAHR Grundbestand sammeln Betriebe ansprechen Online gehen Pflegen Mitgliederliste, Ortskenntnis, Rundgang durch die Straßen. Zuerst in eine Tabelle. Angaben zur Bestätigung schicken, eine eigene Beschreibung erbitten. Erst wenn jede Hauptkategorie Einträge hat. Dann im Ort bekannt machen. Alle Einträge jährlich bestätigen lassen, tote Links zweimal im Jahr prüfen.
Phase eins und zwei laufen vor dem Start. Danach wiederholen sich Pflege und das Ansprechen neuer Betriebe jedes Jahr.

Phase 1: Grundbestand sammeln

Sammeln Sie die Betriebe zuerst in einer Tabelle, noch nicht im Verzeichnis. Dort sehen Sie gleich, welche Kategorien leer bleiben. Gute Quellen sind:

  • die Mitgliederliste des Vereins und Ihre eigene Ortskenntnis,
  • Anzeigen im Gemeindeblatt, Aushänge und ein Rundgang durch die Geschäftsstraßen,
  • die Betriebssuche der Handwerkskammer, die Firmenverzeichnisse der IHK und für Ärzte, Zahnärzte oder Steuerberater die Verzeichnisse ihrer Kammern,
  • für eine Gemeinde die Grunddaten aus den Gewerbeanzeigen, siehe Gemeinden.

Einzelne Namen und Anschriften für Ihr Anschreiben nachzuschlagen, ist kein Problem. Schreiben Sie aber keine Einträge aus anderen Branchenbüchern oder Kartendiensten ab. Deren Sammlungen sind als Datenbank geschützt. Wer einen wesentlichen Teil übernimmt, verletzt das Recht des Herstellers, und dasselbe gilt, wenn jemand wiederholt und systematisch kleine Teile übernimmt, etwa alle Treffer einer Branche (§ 87b UrhG). Außerdem sind die Angaben dort oft veraltet. Holen Sie Telefon, Website und Beschreibung beim Betrieb selbst ein.

Legen Sie die Tabelle gleich mit den Spalten an, die der Import des Verzeichnisses erwartet. Beim Verzeichnisscript sind das titel für den Namen des Betriebs, kategorie, unterkategorie, strasse, plz, ort, telefon, url, beschreibung und für den Ansprechpartner name und email. Eine Vorlage zum Herunterladen gibt es im Admin unter „Import / Export“.

Phase 2: Betriebe ansprechen

Schicken Sie jedem Betrieb die Angaben, die Sie über ihn gesammelt haben, und bitten Sie um eine kurze Bestätigung. So prüfen Sie die Daten und holen das Einverständnis in einem Schritt.

Erst per Brief, nicht per E-Mail. Werbung per E-Mail ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, und das gilt gegenüber Betrieben genauso wie gegenüber Verbrauchern (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Werbung ist dabei weit gemeint. Der Bundesgerichtshof zählt auch Anfragen dazu, mit denen ein Unternehmen etwas von einem anderen will. Im Fall „FC Troschenreuth“ war das die E-Mail eines Unternehmens an einen Sportverein (Urteil vom 17.07.2008, I ZR 197/05). Für ein Ortsportal ist die unverlangte E-Mail deshalb riskant, auch wenn der Eintrag nichts kostet. Ein Gewerbeverein handelt im Interesse seiner Mitgliedsbetriebe, rechnen Sie auch für ihn mit dieser Regel. Für einen gemeinnützigen Verein oder eine Gemeinde ist die Frage nicht abschließend geklärt. Ein Brief ist in jedem Fall der sichere Weg. Ihre Mitglieder schreiben Sie über die üblichen Wege des Vereins an.

Das Anschreiben unten enthält die Angaben, die die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, wenn Sie Daten nicht beim Betrieb selbst erhoben haben (Art. 14 DSGVO): wer verantwortlich ist, woher die Angaben stammen, wofür sie gebraucht werden, wer sie sieht, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte der Betrieb hat. Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht steht getrennt vom Rest, so verlangt es Art. 21 Abs. 4 DSGVO.

Musteranschreiben an einen Betrieb (Verein oder privater Betreiber)

Betreff: Ihr Eintrag im Branchenverzeichnis [Name des Verzeichnisses]

Guten Tag [Name],

[der Gewerbeverein … / das Ortsportal …] baut für [Ort] ein Branchenverzeichnis unter [Webadresse] auf. Es zeigt die Betriebe im Ort an einer Stelle, damit Einwohner und Gäste schnell finden, wer was anbietet. Der Eintrag ist [kostenlos / für Mitglieder kostenlos] und verpflichtet Sie zu nichts.

Für Ihren Betrieb haben wir diese Angaben vorbereitet. Sie stammen aus [Ihrer Anzeige im Gemeindeblatt / Ihrer Website / unserer Mitgliederliste]:

Name: …
Kategorie: …
Anschrift: …
Telefon: …
Website: …
Kurzbeschreibung: …

Bitte prüfen Sie die Angaben und antworten Sie mit „Einverstanden“ oder mit Ihren Korrekturen, auf der beiliegenden Antwortkarte, per E-Mail an [E-Mail-Adresse] oder telefonisch unter [Telefon]. Gern nehmen wir auch zwei, drei Sätze in Ihren eigenen Worten. Ohne Ihre Zustimmung veröffentlichen wir nichts. Hören wir bis [Datum, etwa sechs Wochen später] nichts von Ihnen, löschen wir die vorbereiteten Angaben.

Ändert sich später etwas, genügt eine kurze Nachricht. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, dann nehmen wir den Eintrag heraus.

Datenschutz: Verantwortlich ist [Name und Anschrift des Betreibers]. Wir verwenden die Angaben nur für das Verzeichnis. Bis zu Ihrer Antwort stützen wir uns auf unser berechtigtes Interesse, Sie wegen des Eintrags zu fragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), nach Ihrer Zustimmung auf Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Mit Ihrer Zustimmung ist der Eintrag für jeden im Internet abrufbar. Die Website liegt bei [Name des Hosters], der die Daten in unserem Auftrag speichert. Wir speichern den Eintrag, bis Sie widerrufen oder der Betrieb schließt, und bitten Sie einmal im Jahr, die Angaben zu bestätigen. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, nach Ihrer Zustimmung auch auf Datenübertragbarkeit, und auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Mehr dazu steht unter [Adresse der Datenschutzerklärung].

Ihr Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Angaben jederzeit widersprechen. Eine kurze Nachricht genügt, dann löschen wir sie.

Freundliche Grüße
[Name, Funktion, Telefon]

Das Muster passt für Vereine und private Betreiber. Eine Gemeinde kann sich nicht auf berechtigte Interessen stützen, für sie gibt es auf der Seite Branchenverzeichnis für Gemeinden eigene Vorlagen. Stammen die Angaben aus Ihrer Mitgliederliste, haben Sie sie beim Mitglied selbst erhoben. Dann gilt Art. 13 statt Art. 14 DSGVO, die Angaben im Anschreiben bleiben dieselben.

Bewahren Sie die Antworten auf. Damit können Sie später belegen, dass der Betrieb zugestimmt hat (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Stimmt jemand am Telefon oder im Laden zu, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und was genau vereinbart wurde, und schicken Sie eine kurze schriftliche Bestätigung.

Nicht alle antworten beim ersten Mal. Fassen Sie nach zwei Wochen mit einem zweiten Brief nach oder sprechen Sie die Inhaber persönlich an, etwa bei Ihrem Rundgang. Ein Anruf ist bei Betrieben nur erlaubt, wenn Sie annehmen dürfen, dass er erwünscht ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Bei Mitgliedern des Vereins ist das meist so. Bei fremden Betrieben ist es unsicher: Der Bundesgerichtshof hat einen Anruf beanstandet, der an einen kostenlosen Verzeichniseintrag anknüpfte und ein bezahltes Angebot machte (Urteil vom 20.09.2007, I ZR 88/05). Wer nicht antwortet, kommt nicht ins Verzeichnis.

Phase 3: Online gehen

Gehen Sie online, wenn jede Hauptkategorie Einträge hat und der Grundbestand bestätigt ist. Machen Sie das Verzeichnis dann dort bekannt, wo sich der Ort informiert: im Gemeindeblatt, auf der Mitgliederversammlung, mit einem Aushang im Rathaus und mit einem QR-Code, den die Mitglieder ins Schaufenster hängen. Bitten Sie die Gemeinde um einen Link von ihrer Website, und reichen Sie die Sitemap in der Google Search Console ein, falls Ihre Software eine hat. Die eingetragenen Betriebe dürfen gern auf ihrer Website auf das Verzeichnis verweisen. Machen Sie den Eintrag aber nicht davon abhängig, warum, steht unter Gegenlink als Bedingung?

Phase 4: Pflegen

Betriebe schließen, ziehen um oder wechseln den Inhaber. Gehen Sie das Verzeichnis einmal im Jahr komplett durch. Am einfachsten schicken Sie dafür jedem Betrieb wieder seine Angaben zur Bestätigung. Die Websites der Einträge prüfen Sie zweimal im Jahr auf tote Links. Neue Betriebe melden sich über das Eintragsformular, oder Sie entdecken sie bei Ihrem nächsten Rundgang. Löschwünsche setzen Sie sofort um, ohne Diskussion.

8. Wie viel Arbeit und Geld das kostet

Zur Planung unsere Schätzung für einen Gewerbeverein, der die rund 85 Betriebe seines Orts aufnehmen will. Gemessen haben wir das nicht, die Zahlen beruhen auf unserer Arbeit an Verzeichnissen:

SchrittZeitbedarf (Schätzung)
Gebiet, Kategorien und Regeln festlegenzwei bis drei Stunden, meist in einer Vorstandssitzung
Phase 1: 85 Betriebe in die Tabelle eintragenetwa fünf Minuten je Betrieb, zusammen sieben Stunden
Phase 2: Serienbrief vorbereiten und verschickenzwei bis drei Stunden
Antworten einarbeiten und Korrekturen übernehmenetwa fünf Minuten je Antwort, zusammen fünf bis sieben Stunden
Nachfassen per Brief und persönlichzwei bis drei Stunden
Software einrichten und Tabelle importierenetwa vier Stunden, mit Anpassung an die Gestaltung der Vereinsseite mehr
Bis zum Startrund 22 bis 27 Stunden, verteilt auf sechs bis acht Wochen
Pflege danacheine Stunde im Monat für neue Einträge, dazu die jährliche Bestätigung mit noch einmal fünf bis acht Stunden

Die meiste Zeit kostet das Warten auf Antworten, nicht die Technik. Verteilen Sie die Arbeit, wenn es geht, auf zwei Personen. Dann bleibt das Verzeichnis gepflegt, auch wenn einer ausfällt.

Was es kostet, mit dem Verzeichnisscript gerechnet

PostenBetrag
Lizenz, einmalig39 Euro mit dem Hinweis „Erstellt mit dem Verzeichnisscript“, 138 Euro ohne ihn (White Label)
Installation durch uns, wenn Sie sie nicht selbst machen19 Euro, mit Anpassung an die Gestaltung der Vereinsseite 85 Euro
Porto, nur wenn Sie per Brief anschreibenrund 81 Euro für 85 Standardbriefe bei 95 Cent je Brief (Stand 2026), mit frankiertem Rückumschlag das Doppelte. Mitglieder erreichen Sie oft kostenlos über den Verteiler des Vereins.
Webspace mit PHP 8.4 und MySQL oder MariaDBmeist schon vorhanden, sonst beim Hoster der Vereinsseite nachfragen
Support30 Tage per E-Mail und Telefon nach dem Kauf inklusive
UpdatesEine feste Zusage zu Dauer und Kosten steht bisher nicht in den Lizenzbedingungen. Fragen Sie uns vor dem Kauf.

Die Zusatzmodule auf der Bestellseite brauchen Sie für ein Branchenverzeichnis nicht. Den Spamschutz bringt das Script selbst mit. Bevor Sie bestellen, fragen Sie den Hoster oder das Mitglied, das die Vereinsseite betreut, nach vier Dingen: Gibt es PHP 8.4? Gibt es eine MySQL- oder MariaDB-Datenbank? Sind lesbare Adressen über mod_rewrite möglich? Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? Die genauen Anforderungen stehen unter Systemanforderungen.

9. Einwilligung, Datenschutz, Impressum

Was für jedes Verzeichnis gilt, steht in der Checkliste Recht und Datenschutz der allgemeinen Anleitung, auch zum Digital Services Act. Bei einem Branchenverzeichnis kommt dazu:

  • Fragen statt ungefragt eintragen. Für eine GmbH gilt die DSGVO beim Firmennamen und bei allgemeinen Kontaktdaten wie info@… nicht (Erwägungsgrund 14). Der Name des Geschäftsführers, eine persönliche E-Mail-Adresse oder eine Durchwahl sind dagegen personenbezogen. Bei Einzelunternehmern ist schon der Firmenname oft der Name des Inhabers. Für Mitgliederdaten hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg eine Veröffentlichung im Internet grundsätzlich nur mit ausdrücklichem Einverständnis für zulässig. Für fremde Betriebe gibt es keinen Grund, großzügiger zu sein. Mit dem Musteranschreiben haben Sie die Zustimmung, und der Betrieb ist nach Art. 13 oder 14 DSGVO informiert.
  • Formular mit Einwilligung. Fragt das Eintragsformular Anschrift und Telefon ab, gehört daneben ein eigenes Kästchen für die Einwilligung und ein Link auf die Datenschutzerklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 13 DSGVO). Das Verzeichnisscript bringt einen Mustertext für die Datenschutzerklärung mit, den Sie im Admin unter „Seitentexte“ anpassen.
  • Impressum. Ein Impressum braucht das Verzeichnis praktisch immer: nach § 5 DDG, wenn es geschäftsmäßig betrieben wird, sonst mindestens Name und Anschrift nach § 18 Abs. 1 MStV. Betreibt es ein Verein, stehen dort der Verein und seine Vertretungsberechtigten.
  • Links auf Betriebe. Sehen Sie sich die verlinkten Websites bei der Aufnahme an, und entfernen Sie einen Link, sobald Sie erfahren, dass dort rechtswidrige Inhalte stehen. Ein pauschaler „Haftungsausschluss“ im Impressum ändert daran nichts.
  • Bewertungen. Wer Bewertungen von Kunden zeigt, muss angeben, ob und wie er prüft, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Das Verzeichnisscript hat keine Bewertungen, für ein kleines Ortsverzeichnis ist das meist auch besser so.
  • Ärzte, Apotheken und andere Heilberufe. Für sie gelten zusätzlich Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz. Bezahlte oder hervorgehobene Plätze für Praxen klären Sie vorher mit der zuständigen Kammer, die übrigen Einträge sind unproblematisch.
  • Barrierefreiheit. Für Vereine und private Betreiber ist sie keine Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Online-Angebote, mit denen Verbraucher etwas kaufen. Wer Einträge nur an Betriebe verkauft oder als Kleinstunternehmen Dienstleistungen anbietet, fällt in der Regel nicht darunter. Sinnvoll ist ein barrierearmes Verzeichnis trotzdem.
  • Karten. Eine eingebettete Karte von Google Maps oder einem anderen Dienst lädt Daten von dessen Servern, schon beim Aufruf der Seite. Dafür brauchen Sie in der Regel eine Einwilligung der Besucher (§ 25 TDDDG und DSGVO), also ein Einwilligungsbanner. Ein Link „Auf der Karte zeigen“ hinter jedem Eintrag kommt ohne aus.

10. Branchenverzeichnis für Gemeinden

Betreibt eine Gemeinde, ein Landkreis oder eine kommunale Wirtschaftsförderung das Verzeichnis, gelten strengere Regeln als für einen Verein. Die öffentliche Hand muss alle Betriebe gleich behandeln, sie kann sich nicht auf berechtigte Interessen stützen, und ihre Website muss barrierefrei sein. Statt eines Musteranschreibens wie oben braucht sie einen öffentlichen Aufruf, ein Antragsformular, eine Aufnahmerichtlinie und eine Regel für Ablehnungen.

Alles dazu steht mit Vorlagen auf der Seite Branchenverzeichnis für Gemeinden und Landkreise: der Weg über Anträge oder über die Gewerbeanzeigen, Neutralität, Rechtsgrundlage, Barrierefreiheit, Löschung im Abgleich mit dem Gewerbeamt und der Aufwand für rund 1.000 Betriebe.

11. Welche Software passt

Ein Branchenverzeichnis braucht mehr Angaben je Eintrag als eine Linkliste. Danach richtet sich die Wahl der Software.

WordPress-Plugins wie Business Directory Plugin, Directorist oder GeoDirectoryVerzeichnisscript 2.1 (unser Produkt)
Voraussetzungeine WordPress-WebsiteWebspace mit PHP 8.4 und MySQL oder MariaDB, auch im Unterordner einer vorhandenen Website
Angaben je Eintragzusätzliche Felder, bei Directorist laut Anbieter beliebig viele, bei GeoDirectory ein eigener Baustein für die AnschriftName, Beschreibung, Straße, PLZ, Ort, Telefon und Website. Im Admin legen Sie fest, welche Felder das Formular abfragt und ob die Website Pflicht ist.
Freischaltungneue Einträge auf Wunsch erst nach Freigabejeder Eintrag erst nach Freigabe
Grundbestand übernehmenCSV-Import schon in der kostenlosen VersionCSV-Import im Admin, Einträge auch einzeln im Admin anlegen
Karte und Umkreissuchebeide können Karten einbindennein
Öffnungszeitenbei GeoDirectory laut Anbieter als eigenes Feldnein, sie können in die Beschreibung
Betriebe ändern selbstja, laut Anbieter bei Business Directory Plugin und Directoristnein, Änderungen kommen per E-Mail an Sie
Reihenfolgenicht von uns geprüftalphabetisch, neueste zuerst oder hervorgehobene zuerst, mit sichtbarer Kennzeichnung
KostenGrundversion kostenlos, Erweiterungen oder Mitgliedschaft kostenpflichtigeinmalig 39 Euro, ohne Hinweis auf das Script 138 Euro
Sprache des AnbietersEnglischDeutsch

Sollen Besucher die Betriebe auf einer Karte sehen, Bilder anschauen oder ihre Einträge selbst pflegen, nehmen Sie eines der Plugins. Das Verzeichnisscript ist einfacher gebaut. Es passt, wenn Sie den Bestand selbst pflegen, keine WordPress-Website haben oder das Verzeichnis getrennt von der Vereinsseite betreiben wollen. Hat ein Eintrag eine Anschrift, gibt das Script ihn für Suchmaschinen als strukturierte Daten vom Typ LocalBusiness aus. Für eine Gemeinde gilt: Das Script ist nicht auf Barrierefreiheit nach BITV geprüft, mehr dazu auf der Seite für Gemeinden.

Wie ein fertiges Verzeichnis aussieht, zeigt die Demo am Beispiel eines Hundefreunde-Verzeichnisses, die Einstellungen im Admin zeigen die Screenshots. Weitere Scripte und Plugins stehen in der Übersicht der Verzeichnis-Scripte.

Weiterlesen: Fachverzeichnis für Verein, Hobby oder Fachgebiet erstellen, die allgemeine Anleitung Eigenen Webkatalog oder Branchenverzeichnis erstellen und Bestehenden Webkatalog umziehen

Quellen: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Klasse 43.22, hier nach dem Auszug des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen verbessern, Google: Richtlinien für Unternehmensprofile. Google: Ausgehende Links kennzeichnen. DSGVO, § 7 UWG, § 14 GewO, § 87b UrhG, § 5 DDG, § 5a und § 5b UWG, § 22 MStV, § 25 TDDDG, EDSA-Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung, BGH, Urteil vom 20.09.2007, I ZR 88/05 („Suchmaschineneintrag“), LfDI Rheinland-Pfalz: Veröffentlichung von Gewerbedaten im Internet, LfDI Baden-Württemberg: Datenschutz im Verein nach der DSGVO (Stand 24.06.2020), BGH, Urteil vom 17.07.2008, I ZR 197/05 („FC Troschenreuth“), zum Begriff der Werbung, Briefpreise der Deutschen Post, genehmigt bis Ende 2026, BITV 2.0, § 12a BGG, Richtlinie (EU) 2016/2102. Funktionen der Plugins laut den Plugin-Seiten von Business Directory Plugin, GeoDirectory und Directorist auf WordPress.org, abgerufen am 16.10.2026.